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Jörg Folten Immobilien GmbH

Immobilienmakler/in, Standortsicherheit, Servicekontinuität..., Identitätsprüfung, CMS
Adresse / Anfahrt
Bremer Straße 5a
26789 Leer (Ostfriesland)
Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Gründung 2005
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2019-08-19:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.08.2019. Geschäftsanschrift: Bremer Straße 5a, 26789 Leer. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnungen, gewerbliche Räume sowie die Verwaltung von fremden Grundstücken, Gebäuden und Wohnungnen einschließlich der Übernahme von Verwaltungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Folten, Jörg, Jemgum-Ditzum, *24.08.1971, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Jörg Folten, geb. am 24.08.1971, wohnhaft: Jemgum-Ditzum unter der Firma Jörg Folten Immobilien e.K. in Leer betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 07.08.2019. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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