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ART COLOR GmbH & Co. KG

Maler, Heimwerken, Raumausstatter..., Malermeisterbetrieb, Industriearbeiten, Nutzerverhalten, Lackierer
Adresse / Anfahrt
Hafenstraße 2a
26919 Brake (Unterweser)
Kontakt
17 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 17 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2021-12-08:
Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Gustav-Heinemann-Straße 42, 26919 Brake. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Stührenberg Verwaltungs-GmbH, Brake (Amtsgericht Oldenburg HRB 217543), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2022-01-03:
Geschäftsanschrift: Hafenstraße 2 a, 26919 Brake.

2022-07-11:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 19.05.2022 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.05.2022 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Stührenberg, Jörg, Brake, *13.06.1965 unter der Firma Jörg Stührenberg Malereibetrieb e.K in Brake (Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) HRA 207405) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2022-07-11:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 11.07.2022 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.