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Jübner GmbH

Baustoffe, Großhandelsgeschäft, Kleinkläranlagen..., Betonwerk, SSB-Anlage, StabiKom, Steffens Abwassertechnik, Kläranlagenbau, Regenwassernutzungsanlagen
Adresse / Anfahrt
An der Aue 130
49453 Barver
1x Adresse:

Grete-Schickedanz-Straße 1
29640 Schneverdingen


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8 Ansprechpartner/Personen
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mind. 8 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2009-12-21:
Die Gesellschafterversammlung hat am 16.11.2009 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag neu zu fassen.

2011-08-30:
31.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.08.2011 mit der BJB Gewässer- und Umweltschutz GmbH mit Sitz in Barver (HRB 100233) verschmolzen. Die Gesellschafterversammlung vom 22.08.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der BJB Gewässer- und Umweltschutz GmbH mit Sitz in Barver (HRB 100233) beschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2013-07-22:
32.000,00 EUR. Die Gesellschafterversammlung vom 24.06.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital und Geschäftsanteile) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Firma Mitteldeutsche Klärtechnik Jübner GmbH mit Sitz in Barver (Amtsgericht Walsrode, HRB 200449) beschlossen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.06.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.06.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.06.2013 mit der Mitteldeutsche Klärtechnik Jübner GmbH mit Sitz in Barver (Amtsgericht Walsrode, HRB 200449) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2020-03-06:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.01.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.01.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.01.2020 mit der Hinrich Steffens Abwassertechnik GmbH mit Sitz in Visselhövede (Amtsgericht Walsrode, HRB 200711) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2022-03-03:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.01.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.01.2022 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.01.2022 mit der Jübner & Finke GmbH mit Sitz in Barver verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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