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Jürgen Jordan GmbH Technische Werksvertretungen

Post und Spedition, Ersatzteilpartner, Gesamtbewertungen..., Geschäftszweck, Rückerstattungsrichtlinien, Verksvertretungen
Adresse / Anfahrt
Reuterstraße 9
34117 Kassel
1x Adresse:

Dachsbergstraße 16
34131 Kassel


Kontakt
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2006-06-19:
Bestellt als Geschäftsführer: Jordan, Mark, Kassel, *19.04.1972, einzelvertretungsberechtigt.

2018-11-20:
Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2018 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 20,81 EUR auf 51.150,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Dachsbergstraße 16, 34131 Kassel. Neues Stammkapital: 51.150,00 EUR. Nicht mehr Geschäftsführer: Jordan, Mark, Kassel, *19.04.1972.

2018-11-20:
Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 100.000,00 EUR auf 151.150,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Franz Jordan Inh. Jürgen Jordan e. K. (Amtsgericht Kassel, HRA 7281) und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Neues Stammkapital: 151.150,00 EUR. Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 28.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag das Vermögen der Franz Jordan Inh. Jürgen Jordan e. K. mit Sitz in Kassel (Amtsgericht Kassel, HRA 7281) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom 28.08.2018 Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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