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J. MÜLLER Weser GmbH & Co. KG

Transshipment, Kaffee-Bearbeitungsstandort, Veredelung..., Terminal, Umschlag, Hellwache, Rohkaffee, Logistiklösungen, Kurzportrait, Globus
Adresse / Anfahrt
Neustadtstraße 15
26919 Brake (Unterweser)
1x Adresse:

Cuxhavener Straße 12
28217 Bremen


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25 Ansprechpartner/Personen
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mind. 25 Mitarbeiter
Formell
10x HR-Bekanntmachungen:

2015-11-09:
Firma geändert, nun: J. Müller Agri + Breakbulk Terminals GmbH & Co. KG. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: J. Müller Breakbulk Terminal Beteiligungs-GmbH, Brake . Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: J. Müller Agri Terminal Beteiligungs-GmbH, Brake (Amtsgericht Oldenburg HRB 100021), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.10.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.10.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.10.2015 mit der J. Müller Agri Terminal GmbH & Co. KG, Brake (Amtsgericht Oldenburg HRA 100163) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2015-11-09:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 29.10.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.10.2015 und der Gesellschafterversammlung der J. Müller Stahl + Projekt Terminal GmbH & Co. KG vom 29.10.2015 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die J. Müller Stahl + Projekt Terminal GmbH & Co. KG mit Sitz in Brake/Unterweser als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2016-03-14:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.02.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.02.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.02.2016 mit der J. Müller Breakbulk Terminal Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Brake verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2016-03-14:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.02.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.02.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.02.2016 mit der A.M.E. Atlantic Marine Enterprises GmbH, mit Sitz in Bremen verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2017-08-17:
Firma geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: J. Müller Agri + Breakbulk Terminals Beteiligungs-GmbH, Brake , mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-12-22:
Firma geändert, nun: Neue Firma: J. Müller Weser GmbH & Co. KG. Firma geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: J. Müller Weser Beteiligungs-GmbH, Brake , mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-03-15:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.01.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.01.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 31.01.2018 mit der MLS Müller-Logistic-Services GmbH mit Sitz in Bremen verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2018-07-09:
Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: J. Müller Stahl + Projekt Terminal Beteiligung GmbH, Brake , mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.05.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.05.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.05.2018 mit der J. Müller Service GmbH mit Sitz in Brake mit Sitz in in Brake (AG Oldenburg HRB 210048) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2018-07-09:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.05.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.05.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.05.2018 mit der J. Müller Stahl + Projekt Terminal GmbH & Co. KG mit Sitz in Brake verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2018-07-09:
Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: J. Müller Stahl + Projekt Terminal Beteiligung GmbH, Brake . Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.05.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.05.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.05.2018 mit der J. Müller Stahl + Projekt Terminal Beteiligung GmbH mit Sitz in Brake (AG Oldenburg HRB 210044) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.