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J. Stöfen GmbH

Landhandel und Kraftfutterwerk, Düngemittel, Agrarbedarf..., Gärtner mit Mischfutter, Saaten, Futtermittel
Adresse / Anfahrt
Bahnhofstraße 15
25764 Wesselburen
5x Adresse:

Am Hafen
25548 Kellinghusen


Helgolandkai 20
25761 Büsum


Redderkate 1
23623 Ahrensbök


Hauptstraße
23619 Zarpen


Mühlenstraße 14a
23818 Neuengörs


Kontakt
22 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 22 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2015-01-14:
Geschäftsführer: Stöfen, Nils, *19.02.1977, Heide; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten und mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Nicht mehr Geschäftsführer: Stöfen, Peter.

2019-05-02:
Weiterer Geschäftsführer: Stöfen, Johann, *14.11.1982, Wesselburen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten und mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Nicht mehr Geschäftsführer: Stöfen, Hans Jürgen.

2020-08-20:
Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 12.08.2020 Teile des Vermögens der Stöfen Kraftfutterwerk Büsum GmbH & Co. KG mit Sitz in Büsum (Amtsgericht Pinneberg, HRA 8747 PI) übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.