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FD Invest GmbH

JoDa, Consulting, Media...
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Saarbrücker Straße 30
10405 Berlin
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Formell
8x HR-Bekanntmachungen:

2008-10-15:
Firma: JoDa Media Consulting GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin Gegenstand: Die Beratung von Internet- und Mediafirmen in operativen und strategischen Angelegenheiten, insbesondere die Beratung von sogenannten Start-Up-Unternehmen unter Ausschluss der Tätigkeiten nach dem Rechts- und Steuerberatungsgesetz und der Anlageberatung. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Dames, Filip Felician, *28.02.1984, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 2. von Johnston, Sebastian Julian Eugen Michael, *01.02.1983, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 28.08.2008.

2012-02-17:
Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Gipsstraße 14, 10119 Berlin.

2012-11-01:
Stamm- bzw. Grundkapital: 26.000 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.10.2012 ist das Stammkapital zum Zwecke der Verschmelzung mit der Dames Ventures UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Berlin (Handelsregister Amtsgericht Charlottenburg HRB 124983 B) auf 26.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital).

2012-11-01:
Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.10.2012 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Dames Ventures UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Berlin (Handelsregister Amtsgericht Charlottenburg HRB 124983 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..

2014-09-05:
Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Saarbrücker Straße 30, 10405 Berlin

2016-02-22:
Nicht mehr Geschäftsführer: 2. von Johnston, Sebastian Julian Eugen Michael

2019-06-26:
Firma: FD Invest GmbH; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.06.2019 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 . Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.06.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die FD Invest Verwaltungs GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 153423 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

2019-10-31:
Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.10.2019 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 .