Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

JOI-Design Innenarchitekten AD joehnk + partner mbB

Architektur & Bauwesen, Architekturgestalter, Interior..., Produktdesign, Ship, Finalist, Stay, Winner, Designsprache
Adresse / Anfahrt
Bebelallee 141
22297 Hamburg
Kontakt
15 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 15 Mitarbeiter
Gründung 1985
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2018-10-19:
Partnerschaft. Geschäftsanschrift: Bebelallee 141, 22297 Hamburg. Gegenstand der Partnerschaft ist die gemeinschaftliche Berufsausübung als Innenarchitekten, Architekten und Designer. (b) Zum Gegenstand gehören auch alle mit der gemeinschaftlichen Berufsausübung in Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die Partnerschaft ist berechtigt, weitere Tätigkeiten auszuüben, die im Rahmen des anzuwendenden Berufsrechtes zugelassen sind. Partner kann nur sein, wer den gemäß in § 1 Abs. 2 PartGG aufgeführten Professionen entspricht. (c) Die Partnerschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. (d) Den Partnern selbst ist jede gewerbliche Tätigkeit auch im Namen der Partnerschaft oder auf deren Rechnung untersagt. Auch darf die Partnerschaft selbst keine gewerbliche Tätigkeit ausüben. Jeweils zwei Partner vertreten gemeinsam. Partner: Böhm, Heinrich, Architekt, Hamburg, *15.01.1970; Jöhnk, Karl-Heinz Peter, Innenarchitekt, Hamburg, *31.07.1957; Kretschmar-Jöhnk, Corinna, Innenarchitektin, Hamburg, *04.11.1966; Scholz, Thomas Ulrich Alexis, Innenarchitekt, Hamburg, *11.12.1976; Voecks, Sabrina, Designerin, Hamburg, *15.12.1979. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der JOI - Design GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 87156) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 09.08.2018. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-05-29:
Neuer Name: JOI-Design Innenarchitekten Architekt Designer joehnk + partner mbB.

Marketing