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JP MediaService GmbH

Werbedienstleistungen, Caricamento, Agenzia pubblicitaria...
Adresse / Anfahrt
Adlerstraße 1/2
74906 Bad Rappenau
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2010-05-03:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.04.2010. Geschäftsanschrift: Adlerstraße 1/2, 74906 Bad Rappenau. Gegenstand: der Betrieb einer Agentur für Werbedienstleistungen, speziell für den Handel mit Werbeartikeln und die daraus entstehenden Dienstleistungen, wie folgend näher aufgeführt: - Werbemittel: Konzeption, Beschaffung, firmenspezifische Kennzeichnung, damit verbunden Beratung in allen Fragen des modernen Marketings - Incentives: Bedarfsermittlung, Konzeption, Durchführung, Controlling/Statistik - Messen & Events: Firmeninterne und externe Veranstantlungen, Kongresse, Meetings, Beiprogramm, Catering, Durchführung, Moderation - Produktion: Druckberatung, Kostenoptimierung, Konzeption, Abwicklung - Direkt-Marketing: Beratung, Konzeption, Durchführung, Lettershops, Controlling/Statistik. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Peter, Jan Ansgar, Bad Rappenau, *07.06.1974, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-08-30:
Die Gesellschaft ist aufgrund der Verschmelzungserklärung des Alleingesellschafters vom 14.08.2019 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 14.08.2019 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Peter, Jan Ansgar, Bad Rappenau, *07.06.1974 verschmolzen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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