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JS Reinigungstechnik GmbH

Gebäudereinigung, Hochdrucktechnik, Waschbürsten..., Schaumtechnik, Zzgl, Art.-Nr, Reinigungsmittel, Fahrzeugaußenreinigung, Mikrofasertücher, Lagerverkauf
Adresse / Anfahrt
Mörtelsstraße 238
47929 Grefrath
1x Adresse:

Wankumer Straße 12
47929 Grefrath


Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2016-05-11:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.04.2016. Geschäftsanschrift: Mörtelsstraße 238, 47929 Grefrath. Gegenstand: Groß- und Außenhandel mit Reinigungstechnik. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Bonas, Harald, Grefrath, *29.07.1961, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-09-16:
Die Gesellschafterversammlung vom 15.08.2016 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Insbesondere wurde der Gesellschaftsvertrag in § 1 , § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 1.000,00 EUR um 24.000,00 EUR auf 25.000,00 EUR und § 5 (Geschäftsführung und Vertretung) geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2016 hat eine Ergänzung des Gesellschaftsvertrages um § 17 (Gründungsaufwand) beschlossen. Neue Firma: JS Reinigungstechnik GmbH. Groß- und Einzelhandel mit Reinigungstechnik. 25.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.

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