2005-06-28: Die Gesellschafterversammlung vom 27.04.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und damit des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Betrieb eines Produktionsconsulting, insbesondere der Vertrieb von Druckvorstufen-, Print- und Mediendienstleistungen sowie aller damit zusammenhängender Erzeugnisse und weiterer Dienstleistungen sowie Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungs-Gesetzes.
2009-01-20: Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR beschlossen. Geschäftsanschrift: Düsseldorfer Str. 25 a, 40545 Düsseldorf.
2017-08-16: Die Gesellschafterversammlung vom 04.08.2017 hat Änderungen des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. und damit der Firma sowie in § 2 Abs. 1 und damit des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: Janßen & Cie. Real Estate GmbH. Änderung zur Geschäftsanschrift: Hohe Straße 45, 40213 Düsseldorf. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Vermittlung, die Verwaltung, der An- und Verkauf von Immobilien, die Immobilienprojektentwicklung sowie das Home Staging und das Interior Consulting. Ferner die Erbringung von Mediendienstleistungen sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten.
2017-08-16: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.08.2017 mit der Janßen & Cie. Real Estate GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 68475) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.