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Janiak + Lippert Architekten und Ingenieure GmbH

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Adresse / Anfahrt
Am Karpfenteich 7
24787 Fockbek
Kontakt
13 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 13 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2008-04-24:
Gegenstand: Erbringung von Architekten- und lngenieurleistungen im Rahmen der berufsrechtlichen Möglichkeiten. Hierzu gehören insbesondere die künstlerische, technische, wirtschaftliche und umweltgerechte Planung und Gestaltung von Gebäuden sowie deren städtebauliche Einbindung, die Mitwirkung an der Orts-, Stadt-, Regional- und Landesplanung sowie Freianlagen- und Landschaftsplanung, das Aufstellen bautechnischer Nachweise, einschließlich entsprechender Berater- und Gutachtertätigkeiten. Die Gesellschaft darf sich ferner mit anderen Unternehmen zu Arbeits- und Interessengemeinschaften zusammenschließen, sowie als Generalplaner die Aufträge an Subunternehmer vergeben. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen berechtigt, die dem Gesellschaftszweck zu dienen geeignet erscheinen. Sie kann insbesondere Unternehmen, deren Unternehmensgegenstände ihrem eigenen gleich oder ähnlich sind, gründen, sie erwerben, pachten, sich an ihnen beteiligen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Kapital: 25.000 EUR Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Vorstand: Geschäftsführer:1. Berndt, Hartmut, *18.11.1948, Fockbek; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Lutz, Marion, *19.09.1958, Rendsburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 20.03.2008 mit Änderung vom 08.04.2008.

2008-07-04:
Vorstand: Geschäftsführer:; 3. Janiak, Niels, *30.06.1968, Schülp; mit der Befugnis die Gesellschaft mit dem Geschäftsführer Hartmut Berndt oder der Geschäftsführerin Marion Lutz zu vertreten; Geschäftsführer:; 4. Lippert, Jörg, *28.06.1967, Kiel; mit der Befugnis die Gesellschaft mit dem Geschäftsführer Hartmut Berndt oder der Geschäftsführerin Marion Lutz zu vertreten.

2009-02-02:
Kapital: 30.000 EUR Vorstand: Änderung zu Nr. 3:; Geschäftsführer:; Janiak, Niels; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Änderung zu Nr. 4:; Geschäftsführer:; Lippert, Jörg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 02.06.2008 ist das Stammkapital zum Zwecke der Verschmelzung mit der berndt + lutz architekten Partnerschaftsgesellschaft (Amtsgericht Kiel, PR 344 KI) um 5.000 EUR auf 30.000 EUR erhöht. Der Gesellschaftsvertrag ist in § 3 entsprechend geändert.; Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.07.2008 ist der Gesellschaftsvertrag in § 10 (Verfügungen über Geschäftsanteile, Erwerbsrecht) und in § 16 (Abfindungsguthaben bei Ausscheiden eines Gesellschafters) geändert.; Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.12.2008 ist der Gesellschaftsvertzrag in § 7 (Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung ) geändert. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02.06.2008 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die berndt + lutz architekten Partnerschaftsgesellschaft (Amtsgericht Kiel, PR 344 KI) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..

2011-01-03:
Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Berndt, Hartmut; nicht mehr Geschäftsführer: 2. Lutz, Marion..