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Jausenmandl GmbH

FACT, Snackautomaten, gerichtet..., Betriebs
Adresse / Anfahrt
Georg-Wrede-Straße 13
83395 Freilassing
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2015-07-21:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.04.2015. Geschäftsanschrift: Georg-Wrede-Str. 13, 83395 Freilassing. Gegenstand des Unternehmens: Verkauf von Speisen und Getränken, insbesondere im Rahmen von Caterings und Messen sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten, desweiteren die Anmietung und Vermietung von Immobilien . Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Brandner, Markus, Teisendorf, *24.05.1975; Stadler, Albert, Saaldorf-Surheim, *05.04.1970, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-08-20:
Die Gesellschafterversammlung vom 03.08.2015 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 2,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Jausenmandl OHG mit dem Sitz in Saaldorf-Surheim und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 25.002,00 EUR.

2015-09-01:
Die Gesellschafterversammlung vom 03.08.2015 hat die Änderung des § 1 der Satzung beschlossen. Neue Firma: Jausenmandl GmbH. Die Jausenmandl OHG mit dem Sitz in Saaldorf-Surheim (Amtsgericht Traunstein HRA 11534) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 03.08.2015 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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