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Jeans & Magic Meile OHG

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Adresse / Anfahrt
Glockengießerweg 1
17192 Waren (Müritz)
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2009-08-20:
(Groß- und Einzelhandel mit Textilien, Jeans und Accessoires).Offene Handelsgesellschaft. Geschäftsanschrift: Friedensstr. 17, 17192 Waren. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Hackel, Rene, Waren, *18.02.1983. Persönlich haftender Gesellschafter: Hackel, Gisela, Waren, *21.07.1961;

2011-08-05:
Geschäftsanschrift: Glockengießerweg 1, 17192 Waren (Müritz).

2014-01-16:
Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Hackel, Norbert, Waren (Müritz), *19.03.1960, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Hackel, Gisela, Waren, *21.07.1961.

2014-12-04:
Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Hackel, Norbert, Waren (Müritz), *19.03.1960. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Hackel, Gisela, Waren (Müritz), *21.07.1961, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-08-03:
Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.07.2021 im Wege des Formwechsels in die Hackel GmbH mit Sitz in Waren ( Müritz ) (Amtsgericht Neubrandenburg, HRB 21398 ) umgewandelt. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.