2006-11-27: Die Gesellschafterversammlung vom 07.11.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und § 4 (Verfügung über Gesellschaftsanteile / Vorkaufsrecht) beschlossen.
2011-05-25: Nicht mehr Geschäftsführer: Jedermann, Kurt, Bad Camberg.
2011-07-06: Die Gesellschafterversammlung hat am 19.05.2011 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 1,41 auf EUR 25.566,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital) zu ändern. Die Gesellschafterversammlung vom 19.05.2011 hat weiter eine Änderung des Gesellschaftsvertrags in § 10 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen. Neues Stammkapital: 25.566,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Jedermann, Hartmut, Bell, *20.01.1965; Jedermann, Michael, Reich, *07.01.1975, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-12-04: Die Gesellschafterversammlung vom 14.08.2017 und 7.11.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 12.783,00 EUR auf nunmehr 38.349,00 Euro zum Zwecke der Verschmelzung mit der Jedermann Aktiengesellschaft mit Sitz in Hausbay (Amtsgericht Koblenz HRB 5890) beschlossen. Neues Stammkapital: 38.349,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2017 nebst Ergänzung vom 7.11.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.08.2017 nebst Ergänzung vom 7.11.2017 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.08.2017 nebst Ergänzung vom 7.11.2017 mit der Jedermann Aktiengesellschaft mit Sitz in Hausbay (Amtsgericht Koblenz HRB 5890) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2018-01-18: Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und § 15 (Gewinnverwendung) mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Jedermann GmbH.
2018-03-21: Nach Wohnortänderung weiterhin Geschäftsführer: Jedermann, Frank, Hausbay, *25.04.1961; Jedermann, Hartmut, Emmelshausen, *20.01.1965; Jedermann, Michael, PRAHA 5-JINONICE; PUCOVA 670/9 / Tschechische Republik, *07.01.1975, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2022-01-06: Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10 beschlossen.
2022-03-29: Geschäftsführerin: Jedermann, Kristin Sibylle, Schweppenhausen, *21.03.1995, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Jedermann, Jens Christian, Rheinböllen, *07.05.1993, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2022-07-11: Die Gesellschafterversammlung vom 30.06.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 11.651,00 EUR auf nunmehr 50.000,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR.