Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Jiffy Steamer Deutschland GmbH

Mode/Bekleidungsindustrie, Ekomi Bewertung, Ekomi Bewertung Excellent..., Telefonsupport, Kartenzahlung, Dampfglätter
Adresse / Anfahrt
Behringstraße 28a
22765 Hamburg
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 2 Mitarbeiter
Gründung 1997
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2014-05-27:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.05.2014. Geschäftsanschrift: Behringstraße 28 a, 22765 Hamburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens sind Vertrieb und Verleih von Dampfglättern bzw. Profi Steamer für die private und industrielle Nutzung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Schulz, Gerald, Hamburg, *27.08.1961, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Schulz, Gerald, Hamburg, * 27.08.1961 unter der Firma Jiffy Steamer Deutschland e.K. in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 117118) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 13.05.2014. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 27.05.2014 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Marketing