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Joh. Jean Weiler GmbH & Co. KG

Metallindustrie und -verarbeitung, Umformteile, Stanzerei..., Leadinghouse, After-Season-Testfahrt, Rennboliden
Adresse / Anfahrt
Robert-Bosch-Straße 2
90513 Zirndorf
2x Adresse:

Messerschmittstraße 12
91187 Röttenbach


Zirndorf
91632 Röttenbach


Kontakt
6 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 6 Mitarbeiter
Gründung 1953
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2020-12-05:
(die Fortführung des bisherigen Einzelunternehmens in Firma Joh. Jean Weiler Werkzeugbau und Stanzerei e.K. (Amtsgericht Fürth HRA 6055) in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG, somit also die Herstellung von Stanz-, Umform-, Tiefzieh- und Prototypteilen, die Herstellung von Folgeverbund-werkzeugen, Transferwerkzeugen und Einlegewerkzeugen, die Herstellung von Laser- und Kantteilen, sowie die Dienstleistung für Drahterodieren, Schleifen, Fräsen, Vermessen und Leadinghouse/Handelsware.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Robert-Bosch-Str. 2, 90513 Zirndorf. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Joh. Jean Weiler Verwaltungs-GmbH, Zirndorf (Amtsgericht Fürth HRB 18418).

2021-03-18:
Firma geändert, nun: Joh. Jean Weiler Werkzeugbau und Stanzerei GmbH & Co. KG. Einzelprokura: Knorr, Sandra, Fürth, *29.03.1975. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 28.12.2020 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.12.2020 und Zustimmung des Inhabers vom 28.12.2020 das unter der Firma Joh. Jean Weiler Werkzeugbau und Stanzerei e.K. mit Niederlassung in Zirndorf betriebene Unternehmen von dem Einzelkaufmann / der Einzelkauffrau Renner, Hannelore, Zirndorf, *16.11.1949 übernommen. Die Ausgliederung wurde am 17.03.2021 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Fürth HRA 6055). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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