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Joh. Sprinz GmbH & Co. KG

Handel und Industrie, Duschenwelt, Felder sind Pflichtfelder..., Badwelt, Exterieur, Motivwelt, Interieur, Registriert, Wandgestaltungssysteme
Adresse / Anfahrt
Lagerstraße 13
88287 Grünkraut
4x Adresse:

Friedenstraße 22
82110 Germering


Lagerstraße 13/1
88287 Grünkraut


Freiheitstraße 37
78224 Singen (Hohentwiel)


Kastanienring 17
86732 Oettingen i.Bay.


Kontakt
30 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 30 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2009-08-31:
(Entwicklung, Ausstellung, Montage, Handel und Vertrieb von Sanitäreinrichtungen, Isolierglas, planes und gebogenes Einscheibensicherheitsglas, Verbundsicherheitsglas, Ganzglaskonstruktionen und keramischer Siebdruck.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Lagerstraße 13, 88287 Grünkraut. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Fischbach und Sprinz- Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Grünkraut (Amtsgericht Ulm HRB 550210).

2009-10-27:
Sitz verlegt; nun: Grünkraut. Die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Joh. Sprinz GmbH & Co. KG" später firmierend unter "Joh. Sprinz Beteiligungs GmbH & Co. KG", Grünkraut (Amtsgericht Ulm HRA 550027) hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 25.06.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 25.06.2009 ihren operativen Geschäftsbetrieb auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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