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Jordan GmbH Ideen für's Wohnen

Post und Spedition, Kelim, Einrichtungsfachgeschäft..., Näharbeit, Wohnungsfotos, Nomadenfamilien, Einfuhr-USt, Kinderarbeit, Direktimport-Preis, Vorhängen, Herkunftsland
Adresse / Anfahrt
Philipp-Reis-Straße 2
79761 Waldshut-Tiengen
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 10 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2021-02-02:
Nicht mehr Geschäftsführer: Jordan-Heim, Gerlinde, Kauffrau, Waldshut-Tiengen. Bestellt als Geschäftsführer: Heim, Julia, Waldshut-Tiengen, *09.05.1992, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2022-01-17:
Die Gesellschafterversammlung vom 27.12.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 beschlossen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag ist das Stammkapital auf Euro umgestellt. Das Stammkapital ist ferner durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 435,41 EUR auf 26.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 26.000,00 EUR.

2022-01-17:
Die Gesellschafterversammlung vom 27.12.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 1.000,00 EUR auf 27.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 27.000,00 EUR. Die Einzelkauffrau Jordan-Heim, Gerlinde, Waldshut-Tiengen, hat als Inhaberin der Firma "Gerlinde Jordan, Teppiche e. Kfr.", Waldshut-Tiengen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 621091) das von ihr betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 27.12.2021 und des Versammlungsbeschlusses vom gleichen Tag auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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