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Jost Stahlschrott GmbH

Adresse / Anfahrt
Timmerhellstraße 7
45478 Mülheim an der Ruhr
Kontakt
Formell
7x HR-Bekanntmachungen:

2005-08-12:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.06.2005. Gegenstand: Die Aufbereitung von sowie der Handel mit unlegiertem Metall- und Stahlschrott. Stammkapital: 400.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluß kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Elmendorf, Heinrich, Dinslaken, *27.05.1951, einzelvertretungsberechtigt.

2011-04-29:
Die Gesellschafterversammlung vom 11.03.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 600.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln beschlossen. Geschäftsanschrift: Weseler Str. 51, 45478 Mülheim an der Ruhr. 1.000.000,00 EUR.

2014-05-14:
Einzelprokura: Elmendorf, Thomas, Dinslaken, *04.05.1981.

2015-11-06:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Timmerhellstr. 7, 45478 Mülheim an der Ruhr.

2016-08-29:
Einzelprokura: Fehrer, Julia, Dinslaken, *18.08.1988.

2020-02-27:
Prokura erloschen: Elmendorf, Thomas, Dinslaken, *04.05.1981; Fehrer, Julia, Dinslaken, *18.08.1988. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.08.2019 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.08.2019 mit der Paul Jost Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Mülheim an der Ruhr (Amtsgericht Duisburg, HRB 15292) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2020-02-27:
Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Paul Jost Gesellschaft mit beschränkter Haftung am 27.02.2020 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.