Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

JK Haustechnik und Komplettbau GmbH

Sanitär, Heizungsanlagen, Kundendiensttechniker..., Badstudio OfURO, Wasserkonzepte, Eigenheimbesitzer, Qualitätsbewusstsein, Versorgungstechnik
Adresse / Anfahrt
Am Waldberg 60
12683 Berlin
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2010-07-23:
Firma: JK Haustechnik und Komplettbau GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Am Waldberg 60, 12683 Berlin Gegenstand: Die Planung, Umsetzung, Lieferung und Wartung von Haustechnik aller Art, die Erbringung aller Bauleistungen für Sanierung und Neubau u. a. durch Auftragsvergabe an Subunternehmer sowie alle damit verbundenen Beratungs- und Serviceleistungen. Stamm- bzw. Grundkapital: 30.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Jürgen, Kruschinski, *11.10.1958, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 24.06.2010 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Ausgliederung des unter der Firma Jürgen Kruschinski Heizung/Sanitärinstallationen e.Kfm vom Inhaber Jürgen Kruschinski geführten Einzelunternehmens mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 44.057) aus seinem Vermögen gemäß dem Ausgliederungsplan vom 24.06.2010. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..

Marketing