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Jugend- und Bildungswerk der Arbeiterwohlfahrt Hamburg GmbH

Deutschkurse, Berufsbildung, Adenauerallee..., Praktikerqualifizierung, Aktivierungsmaßnahmen, Deutschkursen
Adresse / Anfahrt
Auf dem Königslande 45
22041 Hamburg
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2009-01-19:
Geschäftsanschrift: Hübbesweg 9, 20537 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Seifert-Daus, Britta Angelika, Hamburg, *31.12.1962, einzelvertretungsberechtigt. Ausgeschieden Geschäftsführer: Kremson, Wolfgang Fritz, Oberregierungsrat, Hamburg.

2012-09-13:
Bestellt Geschäftsführer: Schröder, Michael, Buchholz, *19.11.1956, einzelvertretungsberechtigt.

2013-01-02:
Geschäftsanschrift: Auf dem Königslande 45 + 45A, 22041 Hamburg. Familienname geändert, nun Geschäftsführer: Seifert, Britta Angelika, Hamburg, *31.12.1962, einzelvertretungsberechtigt.

2015-11-03:
Ausgeschieden Geschäftsführer: Schröder, Michael, Buchholz, *19.11.1956. Name infolge Eheschließung geändert: Geschäftsführer: Hinz, Britta, Hamburg, *31.12.1962, einzelvertretungsberechtigt.

2017-07-31:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.07.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der AQtivus Akademie gGmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 110992) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 31.07.2017 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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