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Jugendeinrichtung gGmbH

Notfallbetreuung, Unterstützungsbedarf, Erlaubte Dateitypen..., MB Limit, Erziehungsplanung, Beziehungsarbeit, Organisatorische, Freizeitaktivitäten, Tagesablaufes, Mitwirkung
Adresse / Anfahrt
Schloß Stutensee
76297 Stutensee
Kontakt
25 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 25 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2009-10-09:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.08.2009. Geschäftsanschrift: Schloss Stutensee, 76297 Stutensee. Gegenstand: Die Förderung der Erziehung von Kindern und jungen Erwachsenen durch die Erbringung von Leistungen im Rahmen des SGB VIII (Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte). Der Betrieb von Einrichtungen der Jugend- und Behindertenhilfe im Rahmen des § 102 Abs. 4 Nr. 2 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg sowie einer Sonderschule für Erziehungshilfe. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Deusch, Werner, Steinfeld, *28.11.1950, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Aufspaltung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Jugendeinrichtungen Schloss Stutensee + Stift Sunnisheim gGmbH", Stutensee (Amtsgericht Mannheim HRB 110526) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 04.08.2009 und 08.09.2009 und der Versammlungsbeschlüsse des übertragenden Rechtsträgers vom 04.08.2009 und und 08.09.2009. Auf die neu gegründete Gesellschaft wurde der Teilbetrieb Schloss Stutensee übertragen. Die Aufspaltung wird erst mit der Eintragung der Aufspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Aufspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Aufspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Aufspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2009-10-09:
Die Eintragung der Aufspaltung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Jugendeinrichtungen Schloss Stutensee + Stift Sunnisheim gGmbH", Stutensee (Amtsgericht Mannheim HRB 110526) am 02.10.2009 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.

2009-12-11:
Die Gesellschafterversammlung vom 02.12.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital und Stammeinlagen) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 75.000,00 EUR auf 100.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 100.000,00 EUR.

2018-04-26:
Bestellt als Geschäftsführer: Brandt, Jens Holger, Stutensee, *27.09.1974. Nicht mehr Geschäftsführer: Deusch, Werner, Steinfeld, *28.11.1950. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Die Gesellschaft hat am 22.02.2018 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.

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