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Junglas Design GmbH & Co. KG

Polstermanufaktur Lorem, Nam, Sed..., Mauris, Anfertigung von Entwürfen, Dreidimensionale Handskizzen, Handskizzen und Renderings, HOSPITALITYS, Konzeption Besprechung, WomoPark
Adresse / Anfahrt
Winkelstraße 36
77974 Meißenheim
1x Adresse:

am Kinzigdamm in
Berghauptener Straße 2
77723 Gengenbach


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2020-01-17:
Design: Entwurf und Fertigung von Designs aller Art, einschließlich Automobildesign, b) Polsterei: Fertigung von Polsterungen aller Art, insbesondere im Automobil- inkl. Wohnmobilbereich, sowie im Wohnbereich, c) Einzelhandel mit Geschenkartikeln.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Winkelstraße 36, 77974 Meißenheim. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Junglas Design Verwaltungs-GmbH, Meißenheim (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 721042), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-08-25:
Der Einzelkaufmann Junglas, Tom Wilfried, Meißenheim, *05.07.1972 hat als Inhaber der Firma "Tom Junglas Design und Polsterei e.K.", Meißenheim das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 24.08.2020 und des Versammlungsbeschlusses vom selben Tag auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.