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Just Essential GmbH

Gesundheit/Schönheit
Adresse / Anfahrt
Haußmannstraße 237
70188 Stuttgart
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2013-04-29:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.04.2013. Geschäftsanschrift: Haussmannstraße 237, 70188 Stuttgart. Gegenstand: Betrieb einer Marketingagentur und die Produktion von Videos mit Trainingsanleitungen sowie die Vermarktung von Fitnessprodukten. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Eß, Karl, Stuttgart, *13.09.1989; Sättele, Ralf, Stuttgart, *17.05.1987, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-08-06:
Die Gesellschafterversammlung vom 30.07.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma) und § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom selben Tag auf 25.000,00 EUR erhöht. Firma geändert; nun: Just Essential GmbH. Stammkapital nun: 25.000,00 EUR.

2016-09-01:
Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Kommanditgesellschaft unter der Firma "KEA129 Ltd. & Co. KG", München (Amtsgericht München HRA 105219) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2016-09-07:
Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 05.09.2016 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.