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KÖTTER Sicherheitssysteme SE & Co. KG
45307 EssenDE
mind. 50 Mitarbeiter
24x HR-Bekanntmachungen:
2010-08-20:
(Der Handel und die Installation von Alarmtechnik, Gefahren- und Fernmeldetechnik, Sicherheits- und Zeiterfassungssystemen, Errichtung von Alarm- und Notrufzentralen, mechanische Sicherheitstechnik und der Handel mit technischen Sicherheitsanlagen aller Art sowie der Handel und die Installation und der Betrieb von Software.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Wilhelm-Beckmann-Straße 7, 45307 Essen. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: KÖTTER Alarm GmbH, München (Amtsgericht München HRB 104883), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles (Teilbetrieb Sicherheitstechnik) der Westdeutscher Wach- und Schutzdienst Fritz Kötter GmbH & Co. KG mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen HRA 2490) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 16.08.2010 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tage. Die Abspaltung ist mit der heutigen Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2010-11-12:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 20.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der daran beteiligten Gesellschaften vom selben Tag Teile des Vermögens (Teilbetrieb Sicherheitstechnik) der Kötter GmbH & Co. KG Security mit Sitz in München (Amtsgericht München, HRA 68755) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2010-11-12:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 20.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der daran beteiligten Gesellschaften vom selben Tag Teile des Vermögens (Teilbetrieb Sicherheitstechnik) der Kötter GmbH & Co. KG Security mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRA 86704) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2010-11-12:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 20.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der daran beteiligten Gesellschaften vom selben Tag Teile des Vermögens (Teilbetrieb Sicherheitstechnik) der Kötter GmbH & Co. KG Security mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRA 11658) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2010-11-12:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 20.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der daran beteiligten Gesellschaften vom selben Tag Teile des Vermögens (Teilbetrieb Sicherheitstechnik) der Kötter GmbH & Co. KG Security mit Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRA 1009) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2010-11-12:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 20.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der daran beteiligten Gesellschaften vom selben Tag Teile des Vermögens (Teilbetrieb Sicherheitstechnik) der Kötter GmbH & Co. KG Security mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 24964 B) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2010-11-26:
Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers Kötter GmbH & Co. KG Security mit Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRA 1009) am 08.11.2010 wirksam geworden.
2010-12-03:
Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers Kötter GmbH & Co. KG Security mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRA 86704) am 18.11.2010 wirksam geworden.
2010-12-13:
Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers Kötter GmbH & Co. KG Security mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRA 11658) am 18.11.2010 wirksam geworden.
2011-01-03:
Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers Kötter GmbH & Co. KG Security mit Sitz in München (Amtsgericht München, HRA 68755) am 15.12.2010 wirksam geworden.
2011-02-25:
Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers Kötter GmbH & Co. KG Security mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 24964 B) am 15.11.2010 wirksam geworden.
2014-01-16:
Nach Firmenänderung (bisher: KÖTTER Alarm GmbH) nunmehr: Persönlich haftender Gesellschafter: KÖTTER Security V Verwaltungs-GmbH, München (Amtsgericht München HRB 104883), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2014-09-17:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Schon, Leo, Schwalbach, *23.04.1965.
2015-10-30:
Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: KÖTTER Verwaltung I SE, Essen .
2016-04-13:
Die Firma ist geändert in: KÖTTER Sicherheitssysteme SE & Co. KG. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: KÖTTER Security V Verwaltungs-GmbH, München .
2016-08-31:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Herber, Wolfgang, Langenfeld, *21.06.1949.
2017-09-07:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Koch, Siegfried, Versmold, *17.01.1961.
2019-08-29:
Prokura erloschen: Koch, Siegfried, Versmold, *17.01.1961.
2019-09-16:
Die M Sicherheitstechnik GmbH & Co. KG (Amtsgericht Essen, HRA 10965) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 10.07.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse der Hauptversammlungen der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften vom 21.08.2019 mit der Gesellschaft durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gem. § 2 Ziff 1 UmwG verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-10-21:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Julius, Ewald, Himmelpforten, *27.03.1961; Merkel, Stefan, Dinslaken, *17.08.1971.
2019-11-14:
Prokura erloschen: Herber, Wolfgang, Langenfeld, *21.06.1949.
2020-11-13:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.10.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.10.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.10.2020 mit der M Sicherheitstechnik Verwaltungs GmbH mit Sitz in Essen verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-01-20:
Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: KÖTTER Verwaltung V SE, Essen , mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2022-07-05:
Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: KÖTTER Verwaltung V SE, Essen .
2010-08-20:
(Der Handel und die Installation von Alarmtechnik, Gefahren- und Fernmeldetechnik, Sicherheits- und Zeiterfassungssystemen, Errichtung von Alarm- und Notrufzentralen, mechanische Sicherheitstechnik und der Handel mit technischen Sicherheitsanlagen aller Art sowie der Handel und die Installation und der Betrieb von Software.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Wilhelm-Beckmann-Straße 7, 45307 Essen. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: KÖTTER Alarm GmbH, München (Amtsgericht München HRB 104883), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles (Teilbetrieb Sicherheitstechnik) der Westdeutscher Wach- und Schutzdienst Fritz Kötter GmbH & Co. KG mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen HRA 2490) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 16.08.2010 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tage. Die Abspaltung ist mit der heutigen Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2010-11-12:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 20.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der daran beteiligten Gesellschaften vom selben Tag Teile des Vermögens (Teilbetrieb Sicherheitstechnik) der Kötter GmbH & Co. KG Security mit Sitz in München (Amtsgericht München, HRA 68755) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2010-11-12:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 20.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der daran beteiligten Gesellschaften vom selben Tag Teile des Vermögens (Teilbetrieb Sicherheitstechnik) der Kötter GmbH & Co. KG Security mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRA 86704) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2010-11-12:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 20.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der daran beteiligten Gesellschaften vom selben Tag Teile des Vermögens (Teilbetrieb Sicherheitstechnik) der Kötter GmbH & Co. KG Security mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRA 11658) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2010-11-12:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 20.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der daran beteiligten Gesellschaften vom selben Tag Teile des Vermögens (Teilbetrieb Sicherheitstechnik) der Kötter GmbH & Co. KG Security mit Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRA 1009) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2010-11-12:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 20.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der daran beteiligten Gesellschaften vom selben Tag Teile des Vermögens (Teilbetrieb Sicherheitstechnik) der Kötter GmbH & Co. KG Security mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 24964 B) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2010-11-26:
Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers Kötter GmbH & Co. KG Security mit Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRA 1009) am 08.11.2010 wirksam geworden.
2010-12-03:
Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers Kötter GmbH & Co. KG Security mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRA 86704) am 18.11.2010 wirksam geworden.
2010-12-13:
Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers Kötter GmbH & Co. KG Security mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRA 11658) am 18.11.2010 wirksam geworden.
2011-01-03:
Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers Kötter GmbH & Co. KG Security mit Sitz in München (Amtsgericht München, HRA 68755) am 15.12.2010 wirksam geworden.
2011-02-25:
Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers Kötter GmbH & Co. KG Security mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 24964 B) am 15.11.2010 wirksam geworden.
2014-01-16:
Nach Firmenänderung (bisher: KÖTTER Alarm GmbH) nunmehr: Persönlich haftender Gesellschafter: KÖTTER Security V Verwaltungs-GmbH, München (Amtsgericht München HRB 104883), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2014-09-17:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Schon, Leo, Schwalbach, *23.04.1965.
2015-10-30:
Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: KÖTTER Verwaltung I SE, Essen .
2016-04-13:
Die Firma ist geändert in: KÖTTER Sicherheitssysteme SE & Co. KG. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: KÖTTER Security V Verwaltungs-GmbH, München .
2016-08-31:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Herber, Wolfgang, Langenfeld, *21.06.1949.
2017-09-07:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Koch, Siegfried, Versmold, *17.01.1961.
2019-08-29:
Prokura erloschen: Koch, Siegfried, Versmold, *17.01.1961.
2019-09-16:
Die M Sicherheitstechnik GmbH & Co. KG (Amtsgericht Essen, HRA 10965) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 10.07.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse der Hauptversammlungen der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften vom 21.08.2019 mit der Gesellschaft durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gem. § 2 Ziff 1 UmwG verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-10-21:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Julius, Ewald, Himmelpforten, *27.03.1961; Merkel, Stefan, Dinslaken, *17.08.1971.
2019-11-14:
Prokura erloschen: Herber, Wolfgang, Langenfeld, *21.06.1949.
2020-11-13:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.10.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.10.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.10.2020 mit der M Sicherheitstechnik Verwaltungs GmbH mit Sitz in Essen verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-01-20:
Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: KÖTTER Verwaltung V SE, Essen , mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2022-07-05:
Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: KÖTTER Verwaltung V SE, Essen .