2009-02-06: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen (§ 181 BGB). Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Könitz, Norbert. Änderung zu Nr. 2: Geschäftsführer: Könitz, Rolf; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten..