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Marine Köster Proteins GmbH

Fischmehl, Sojaproteinkonzentrat, Rückverfolgbarkeit..., Fischmehlterminal, MEZ, Experte für Futtermittel
Adresse / Anfahrt
Rothenbaumchaussee 58
20148 Hamburg
1x Adresse:

Richardstraße 45
22081 Hamburg


Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2010-02-02:
Geschäftsanschrift: Rothenbaumchaussee 58, 20148 Hamburg.

2011-10-12:
Die Gesellschafterversammlung vom 27.07.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Gegenstand), 3, 6, 7, 19, 20, 21 und 22 beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: - der weltweite Groß- und Außenhandel und Vertrieb (Einfuhr-, Ausfuhr und Transitgeschäfte) mit und von Fischmehl sowie anderer proteinhaltiger tierischer oder pflanzlicher Produkte und damit verbundenen Produkten sowie alle hiermit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. - Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen ihres Geschäftszweiges auf allen Produktions-, Handels- oder Verarbeitungsstufen im In- und Ausland beteiligen und Zweigniederiassungen im In- und Ausland errichten.

2022-06-01:
Die Gesellschafterversammlung vom 03.05.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens sind der weltweite Groß- und Außenhandel und Vertrieb (Einfuhr-, Ausfuhr und Transitgeschäfte) mit und von Fischmehl, Fischöl sowie anderer tierischer oder pflanzlicher Produkte und damit verbundenen Produkten sowie alle hiermit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.05.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Köster Marine Oils GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 144267) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.