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K und K Berliner Manufakturen GmbH i.G

Verlag, Eckenperforation, Sattelleder..., Planungskalender, Textblätter, Blatt Karopapier, Blatt Notizpapier, Blatt Spätere, Daumenregister, Dieses kernige Ringbuch, Kerzenkunst
Adresse / Anfahrt
Nordlichtstraße 75
13405 Berlin
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Formell
HR-Bekanntmachungen:

2021-09-17:
Firma: K und K Berliner Manufakturen GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Nordlichtstraße 75, 13405 Berlin; Gegenstand: Herstellung und Vertrieb von Manufakturprodukten, insbesondere Herstellung und Vertrieb von Organisationsmitteln wie Kalender oder Blocks. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1. Kossatz, Kai, *26.04.1994, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 13.08.2021 mit Änderung vom 07.09.2021 in § 1 ; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Ausgliederung des unter der Firma Org-Verlag Mademann E.K. vom Inhaber Karsten Kossatz, Berlin, geführten Einzelunternehmens mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 10612 B) aus dem Vermögen des Inhabers gemäß Spaltungsplan vom 13.08.2021, 07.09.2021 Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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