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KALOG Verwaltungs GmbH

Dienstleistungsgesellschaft, Verarbeitungszwecken, MITEGRO..., Geschäftsprozess, Gesellschafterfirmen, Cookie-Nutzung, Wettbewerbsfähigkeit, Bedarfsmengen
Adresse / Anfahrt
Holterkamp 18
40880 Ratingen
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2012-09-04:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.05.2009, später geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 03.07.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Duisburg (bisher Amtsgericht Duisburg, HRB 22466) nach Ratingen beschlossen. Geschäftsanschrift: Holterkamp 18, 40880 Ratingen. Gegenstand: Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Fa. "KALOG GmbH & Co. KG". Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Geschäftsführer: Ramhorst, Konrad, Hattingen, *12.12.1963; Wimmers, Norbert, Mönchengladbach, *24.05.1964, jeweils einzelvertretungsberechtigt.

2019-04-10:
Nicht mehr Geschäftsführer: Ramhorst, Konrad, Hattingen, *12.12.1963.

2020-06-30:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.06.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.06.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.06.2020 mit der CAPULUM Verwaltungs GmbH mit Sitz in Ratingen verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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