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KAS Workshop & Event GmbH

Kaesekurse, Käseform, DIY Käse..., Herstellung von Käse, Käse Herstellung, Documenta fifteen Käse, Kaeskurse, Käseverkostung
Adresse / Anfahrt
Obentrautstraße 53
10963 Berlin
1x Adresse:

Hauptstraße 9
19205 Rögnitz


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Formell
HR-Bekanntmachungen:

2021-06-02:
Firma: KAS Workshop & Event GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Obentrautstraße 53, 10963 Berlin; Gegenstand: Das Angebot von interaktiven Kursen zu unterschiedlichen Themen im Bereich Lebensmittelherstellung und kreativer Arbeit, Verkostungen zu unterschiedlichen Themenbereichen in Gruppen unterschiedlicher Größe, Veranstaltungen, Firmenfeiern, Privatevents, der Vertrieb von Käsereibedarf als auch anderen Workshop-bezogenen Produkten und Lebensmitteln aller Art auf unterschiedlichen Plattformen, im Einzelhandel und im Onlineshop sowie die Vermietung der eigenen Räumlichkeiten für andere Kursangebote als auch Veranstaltungen. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein. Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Geschäftsführer: 1. Kossack, Philipp, *27.02.1993, Berlin; Geschäftsführer: 2. Rohrbeck, Leyla, *27.04.1990, Berlin; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 22.04.2021; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der KAS Workshop & Event oHG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRA 58416 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 22.04.2021. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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