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KD Kellerdigital GmbH

Handwerksunternehmen, Bewerbungen Besetzte, Partnerbetriebe..., Frankfurter Bestlage, Innenstadt Frankfurts, Kernvorteile, Steigerung der Bekanntheit, Wunschzielgruppe, Zeitnahe Entlastung
Adresse / Anfahrt
Brönnerstraße 17
60313 Frankfurt am Main
1x Adresse:

Großer Hirschgraben 15
60311 Frankfurt am Main


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9 Ansprechpartner/Personen
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mind. 9 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2021-09-07:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.06.2021. Geschäftsanschrift: Brönnerstraße 17, 60313 Frankfurt am Main. Gegenstand: Erbringung von Marketing-Dienstleistungen für kleine und mittelständische Unternehmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Keller, Christian, Frankfurt am Main, *19.09.1995, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2022-01-12:
Die Gesellschafterversammlung vom 01.12.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1,00 EUR zum Zwecke der Übernahme des von dem Einzelkaufmann Christian Keller, *19.09.1995, Frankfurt am Main unter der Firma Kellerdigital e.K. mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 51943) betriebenen Unternehmens als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen. 25.001,00 EUR. Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 01.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Christian Keller, Frankfurt am Main, *19.09.1995 unter der Firma Kellerdigital e. K. in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRA 51943) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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