2008-08-15: Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.03.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 06.06.2008 mit dem neu gegründeten und künftigen Kreisfußballverband Warnow e.V. mit Sitz in Rostock als übernehmender Verein im Wege der Verschmelzung durch Neugründung verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung des neuen Rechtsträgers auf dem Registerblatt. Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.