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KFZ-Malburg GmbH

Überwachungsorganisationen, Angebotsseiten, Liefermöglichkeiten..., Tipps/Flyer, Prüfingenieure, StVZO, Gültig
Adresse / Anfahrt
Flurweg 10
54411 Hermeskeil
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2021-03-16:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.02.2021. Geschäftsanschrift: Flurweg 10, 54411 Hermeskeil. Gegenstand: Das Betreiben einer Kfz-Werkstatt sowie der An- und Verkauf von Kraftfahrzeugen und Kfz-Ersatzteilen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Müller, Patrick, Nonnwelier, *05.04.1975, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Müller, Alexandra, Nonnweiler, *02.02.1974.

2021-10-12:
Die Gesellschafterversammlung vom 15.07.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: KFZ-Malburg GmbH. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.07.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.07.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.07.2021 mit der KFZ-Malburg Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Hermeskeil (Amtsgericht Wittlich HRB 5096) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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