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MÄRCHENLAND - Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung GmbH

Anerkannte Präventionsmaßnahme, DEMENZ
Adresse / Anfahrt
Spreeufer 5
10178 Berlin
Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2020-09-21:
Firma: MÄRCHENLAND - Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Spreeufer 5, 10178 Berlin; Gegenstand: Die Verbreitung von Märchenkultur; die Erbringung von Leistungen im Rahmen des Präventionsgesetzes; betriebliches Gesundheitsmanagement; wissenschaftliche Arbeit/Forschung; Projekt- und Eventmanagement. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1. Fischer, Silke, *18.02.1961, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Panse, Monika, *21.09.1968, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 22.06.2020 mit Änderung vom 12.08.2020 in § 4

2021-12-22:
Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2021 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die MÄRCHENLAND - Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 59554 B) beschlossen. Die Firma ist hier gelöscht. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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