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KIPF Fenster. Türen. OutdoorLiving. GmbH

Dienstleister, Kaufberater, Unternehmensfreude..., Sonnenschutz und Rollläden, Terassendächer, LamellenDach Lamaxa, RollLaden, Wintergartenbau
Adresse / Anfahrt
Wettelsheimer Straße 18
91801 Markt Berolzheim
Kontakt
67 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 67 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2007-12-12:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.11.2007. Gegenstand des Unternehmens: Herstellung, Montage und Vertrieb von Bauelementen, insbesondere von Fenstern, Wintergärten und Haustüren. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kipf, Friedrich, Markt Berolzheim, *22.01.1972, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2010-01-21:
Geschäftsanschrift: Wettelsheimerstr. 18, 91801 Markt Berolzheim. Einzelprokura: Breuer, Bernd, Weißenburg, *27.02.1969.

2020-12-30:
Die Gesellschafterversammlung vom 12.11.2020 hat die Änderung des § 1 des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Firma geändert, nun: Neue Firma: KIPF Fenster. Türen. OutdoorLiving. GmbH. Die Kipf & Sohn Wohnbau GmbH mit dem Sitz in Markt Berolzheim (Amtsgericht Ansbach HRB 2030) ist auf Grund des Verschmelzungsplans vom 12.11.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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