2020-12-09: Partnerschaft. Gegenstand der Partnerschaft: Gemeinschaftliche Ausübung des freien Berufs des Rechtsanwalts. IRd § 59 BRAO können auch andere Berufsträger der wirtschafts- und rechtsberatenden Berufe in die Gemeinschaft aufgenommen werden. Die Partnerschaft ist zur Vornahme aller Geschäfte und Maßnahmen berechtigt, die diesem Partnerschaftszweck dienlich sind. Jeder Partner vertritt einzeln. Partner: Jakobs, Tim, Rechtsanwalt, München, *22.08.1979; Dr. Kolmann, Stephan, Rechtsanwalt, Regensburg, *01.10.1971; Kramer, Carl-Christian, Rechtsanwalt, Gmund, *29.04.1972.