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KLT Logistik Management GmbH

Behältermanagement, Ladungsträgern, Transportieren..., Lagern, Kleinladungsträger, Behältermanagements
Adresse / Anfahrt
Moosstraße 50
96050 Bamberg
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2008-07-16:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Raab, Heiko, Kemmern, *01.06.1964.

2012-03-08:
Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Moosstraße 50, 96050 Bamberg.

2015-01-30:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Lämmer, Michael, Vaterstetten, *05.03.1964. Bestellt: Geschäftsführer: Schmidt-Holthausen, Stephan, Besigheim, *27.09.1962, einzelvertretungsberechtigt.

2015-08-26:
Die LogiServ Logistik GmbH mit dem Sitz in Bamberg ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.07.2015 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2018-11-07:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schmidt-Holthausen, Stephan, Besigheim, *27.09.1962. Bestellt: Geschäftsführer: Lämmer, Rico, Bietigheim-Bissingen, *11.11.1994, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-09-24:
Die R & L Vermögensverwaltung GmbH mit dem Sitz in Kemmern ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.