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KLW - KAROSSERIEBAU - LACKIERWERK - WERBETECHNIK GmbH

Autos, Lackierarbeiten, Reparatursystem..., Lackiertechniken, HBC, Chronologie, Standorten, Fachmann im Einzugsgebiet, Familiäre Unternehmenskultur, Lackierzentrum im Raum
Adresse / Anfahrt
Ottostraße 6-16
54294 Trier
1x Adresse:

Monaiser Straße 9a
54294 Trier


Kontakt
13 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 13 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2009-09-01:
Die Gesellschafterversammlung vom 11.08.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 15 (Übertragung von Geschäftsanteilen) und § 18 (Tod von Gesellschaftern) beschlossen. Geschäftsanschrift: Am Neuhaus 2, 54317 Osburg.

2010-07-06:
Die Gesellschafterversammlung vom 12.03.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Trier beschlossen. Neuer Sitz: Trier. Geschäftsanschrift: Ottostraße 6-16, 54294 Trier.

2019-01-03:
Nicht mehr Geschäftsführer: Nichts, Jürgen, Industriekaufmann, Ingenieur, Karosseriebauer- und Fahrzeugbaumeister, Trier.

2021-02-26:
Nicht mehr Geschäftsführer: Koch, Kuno, Fahrzeuglackierermeister, Trier, *31.12.1957. Bestellt als Geschäftsführer: Lauer, Bernhard, Hinzert, *29.05.1971, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-07-01:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 17.03.2021 nebst Ergänzung vom 02.06.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlungen vom 17.03.2021 und 02.06.2021 sowie der Gesellschafterversammlungen der KLW - Fahrzeugtechnik GmbH vom 17.03.2021 und 02.06.2021 einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die KLW - Fahrzeugtechnik GmbH mit Sitz in Trier (Amtsgericht Wittlich HRB 45270) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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