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KMT Kraus Messtechnik GmbH

SRS, S-band, WINS..., Funksysteme, Funkanlagen
Adresse / Anfahrt
Gewerbering 9
83624 Otterfing
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2009-01-21:
Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2008 hat die Änderung des § 7 (Gesellschafterversammlung) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Gewerbering 9, 83624 Otterfing.

2014-03-13:
Die Gesellschafterversammlung vom 02.01.2014 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 4.435,40 EUR und die Änderung der §§ 1 (Firma), 4 (Stammkapital), 7 (Gesellschafterversammlung), 8 (Einziehung von Geschäftsanteilen) und 10 (Bekanntmachungen) der Satzung beschlossen. Neue Firma: KMT Kraus Messtechnik GmbH. Gegenstand von Amts wegen berichtigt: Neuer Unternehmensgegenstand: Entwicklung, Herstellung, Vermietung und Vertrieb von elektronischen und optischen Meß- und Regelgeräten, Anlagen und Bauteilen inklusive Zubehör, sowie von Gegenständen aus Kunststoff. Neues Stammkapital: 30.000,00 EUR.

2017-12-22:
Bestellt: Geschäftsführer: Kraus, Petra Remigia, Miesbach, *25.09.1969, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-01-12:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Kraus, Petra Remigia, Miesbach, *25.09.1969. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Kraus, Martin, Otterfing, *13.03.1968. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Kraus, Petra Remigia, Miesbach, *25.09.1969.

2021-12-21:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.12.2021 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der imc Test & Measurement GmbH mit dem Sitz in Berlin verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-12-29:
Die Verschmelzung wurde am 22.12.2021 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen .