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KOKKU GmbH

Kosmetik, Aufstriche, Vegan..., Produktvorschläge, Pflanzendrinks, Vegane
Adresse / Anfahrt
An der Schleife 7
01099 Dresden
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2021-09-22:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.09.2021. Geschäftsanschrift: An der Schleife 7, 01099 Dresden. Gegenstand des Unternehmens: Im- und Export sowie der Groß- und Einzelhandel mit Waren, insbesondere Lebensmittel und Drogerie. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Zahor, Dieter, Dresden, *14.07.1987, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-11-22:
Die Gesellschafterversammlung vom 09.11.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals zur Ausgliederung um 1,00 EUR auf 25.001,00 EUR und die Änderung des §§ 1 sowie 3 (Stammkapital) und die Streichung der §§ 4 (Vertretung), 6 (Ausfertigungen) sowie 7 (Hinweise) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: KOKKU GmbH. Neues Stammkapital: 25.001,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß Ausgliederungsvertrag vom 09.11.2021 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung und des Inhabers des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag das Vermögen als Ganzes von der KOKKU e.K. mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRA 8985) übernommen. Die Ausgliederung ist wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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