2014-02-25: Partnerschaft. Gegenstand: Gegenstand der Partnerschaft ist die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner als Rechtsanwälte. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Partner vertritt einzeln. Partner: Armbrüster, Karl-Otto, Rechtsanwalt, Budenheim, *18.02.1953; Hußmann, Kai, Rechtsanwalt, Ingelheim-Großwinternheim, *10.03.1970; Dr. Petereit, Wolfgang, Rechtsanwalt, Mainz, *11.02.1949; Dr. Roßkopf, Stefan, Rechtsanwalt, Mainz, *26.10.1975, jeweils mit der Befugnis im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-09-20: Name geändert, nun: Neuer Name: KPA Rechtsanwälte Dr. Petereit, Armbrüster & Partner Partnerschaft mbB.
2022-02-16: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.02.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.02.2022 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 07.02.2022 mit der NEUSSEL MARTIN Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB mit Sitz in Bad Kreuznach (Amtsgericht Koblenz PR 20267) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.