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KPS Internationale Spedition GmbH & Co. KG

K.P.S, Projektverladung, Zollabfertigungen..., Containertransport, Gefahrguttransport, Landverkehr, Schwertransport, Stückguttransport, Seefracht, Luftfracht
Adresse / Anfahrt
Am Schmalen Bruch 2
28844 Weyhe
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2008-06-04:
K.P.S. Internationale Spedition GmbH & Co. KG, Weyhe (Am Schmalen Bruch 2, 28844 Weyhe, Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer internationalen Spedition.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: K.P.S. Verwaltungs GmbH, Weyhe (Walsrode HRB 201169), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2008-08-21:
Neue Firma: Klaus-Peter Schröder Internationale Spedition GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 07.05.2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom gleichen Tag das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Klaus-Peter Schröder unter der Firma Klaus-Peter Schröder Internationale Spedition in Weyhe (AG Walsrode HRA 110420) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wurde wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am heutigen Tage. Gleichzeitig wurde die Firma geändert. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.