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KTW GmbH & Co. KG

Sonstige Dienstleistungen, Spezialbehälter, Holzfässer..., Oenologische, Holzfass, Typen und Größen, Maischechips, Tonnellerie, Grégoire VIGAN Chêne, Queyries, Saint-Denis-de-Pile
Adresse / Anfahrt
Weinbachstraße 3
67146 Deidesheim
Kontakt
11 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 11 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2019-03-29:
(Der Betrieb einer Agentur sowie Dienstleistung, Beratung und Handel für die Wein-, Getränke- und Lebensmittelbranche.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Weinbachstraße 3, 67146 Deidesheim. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: KTW Consulting GmbH, Deidesheim (Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein HRB 66262), mit der Befugnis -auch für die jeweiligen Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-08-07:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 26.06.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.06.2019 und der Zustimmungserklärung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.06.2016 das gesamte Vermögen des KIRKs Total Wine e.K. mit Sitz in Deidesheim (Amtsgericht Ludwigshafen, HRA 61699) im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers, welche am heutigen Tage erfolgt ist. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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