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KVS Klimatechnik GmbH

Wellnessbereichen, Schwimmbädern, Luftentfeuchtung..., Lüftungsgeräten, Klimatisierung, Aufstellung im Technikraum, Beckenumgang, Entfeuchtungs-Wärmepumpen, Luftkanäle, Luftentkeimung
Adresse / Anfahrt
Boschstraße 5
71254 Ditzingen
1x Adresse:

August-Blessing-Straße 5
71282 Hemmingen


Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2015-12-29:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.12.2015. Geschäftsanschrift: Boschstraße 5, 71254 Ditzingen. Gegenstand: Herstellung und Vertrieb von Geräten zur Luftentfeuchtung von Schwimmhallen, Wärmepumpen und Lüftungsgeräten, sowie damit zusammenhängender Dienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten sie gemeinsam. Geschäftsführer: Henkes, Wolfgang Rainer, Böblingen, *04.11.1943, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-06-23:
Bestellt als Geschäftsführer: Federhofer, Wolfgang, Marbach am Neckar, *21.03.1990. Nicht mehr Geschäftsführer: Henkes, Wolfgang Rainer, Böblingen, *04.11.1943.

2021-10-04:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 10.09.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Murphy Craft GmbH", Ditzingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 766250) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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