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KW Interactive Media GmbH

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Adresse / Anfahrt
Winterhuder Weg 31
22085 Hamburg
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 2 Mitarbeiter
Gründung 2013
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2013-04-04:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.03.2013. Geschäftsanschrift: Mühlenkamp 46, 22303 Hamburg. Gegenstand: die Marken- und Kommunikationsagentur, die Konzeption und Realisation von Werbekonzepten, die Vermittlung von relevanten Werbepositionen, Online, offline, TV Kreation und Konzeption von Werbekampagnen und Werbekonzeption. Ferner socialmedia Konzepte und SEM-Suchmaschinenmarketing sowie sämtlich hiermit in Zusammenhang stehende Tätigkeiten, ausgenommen erlaubnispflichtige. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Wadan, Khalid, Hamburg, *18.08.1977, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2013-05-08:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Winterhuder Weg 31, 22085 Hamburg.

2018-08-29:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.08.2018 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.07.2018 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der KW Interactive Media e.K. auftretenden Kaufmann Wadan, Mohammad Khalid übertragen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden KW Interactive Media e.K. am 29.8.2018 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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