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KWM Energie und Umwelt GmbH & Co. KG

Erneuerbare Energiequellen & Umwelt, Regenwasserzisternen, Kleinkläranlagen..., Sandstrahlen, Spezialist für Öltanks, Öltankreinigung, Blockheizkraftwerk, BHKW, Benzintanks, Dieseltankanlagen
Adresse / Anfahrt
Ölweide 15
39114 Magdeburg
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2007-11-16:
KWM Energie und Umwelt GmbH & Co. KG, Magdeburg (Ölweide 15, 39114 Magdeburg, Vertrieb, Montage, Wartung von Energie- und Tankanlagen sowie Vollbiologischer Kleinkläranlagen, Produktion und Lieferung von Wärme für Raumheizung und Brauchwarmwasser, Planung und Installation von Heizzentralen und Energieberatung, Vertrieb, Montage und Service von BHKW´s, Entfernung von Graffiti und Prophylaxe, Oberflächenreinigung und Problemverunreinigung, Holz- und Bautenschutz, Vertrieb und Montage von selbstreinigenden Dachsystemen, Ausführung von Strahl-, Schleif- und Fräsarbeiten mit mobiler Technik im Bereich Trocken- und Feuchtsandstrahlen, Mirko- und Feinstrahlen, Kugelstrahlen, Schleifen und Fräsen und Heißwasserhochdruck, Vertrieb und Service von Bodenbearbeitungsmaschinen der Fa. Blastrac, Vertrieb und Service von Sandstrahltechnik der Fa. Weisenburger, Ausführung von Strahlarbeiten in einer stationären Strahlkabine.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: KWM Verwaltungs GmbH, Magdeburg (Amtsgericht Stendal HRB 6944), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis -auch für die jeweiligen Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2008-02-25:
Die Magdeburger Säureschutz KG mit dem Sitz in Magdeburg (Amtsgericht Stendal HRA 22518) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.12.2007 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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