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Kaffee-Service für gewerbliche Abnehmer GmbH

Heißgetränkeautomaten, Brühmaschine mit Thermoskanne, Jacobs und Eilles..., Lavazza Espresso, Markenröstern wie Seeberger, Bohnenkaffee, Gesamtbewertungen
Adresse / Anfahrt
Steinung 1
71131 Jettingen
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2009-10-26:
Geschäftsanschrift: Steinung 1, 71131 Jettingen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 08.07.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Klaus Schmidt GmbH", Jettingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 243944) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2009-11-23:
Bestellt als Geschäftsführer: Schmidt, Renate, geb. Müller, Jettingen, *07.06.1952, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-06-17:
Einzelprokura: Jöchle, Ronny, Nufringen, *12.10.1979.

2015-07-29:
Nicht mehr Geschäftsführer: Schmidt, Renate, geb. Müller, Jettingen, *07.06.1952.

2021-05-27:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 12.05.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 12.05.2021 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "HIG Kaffee Service GmbH", Arnstadt (Amtsgericht Jena HRB 108379) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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