2011-03-30: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.06.2010. Geschäftsanschrift: Meisenstraße 65/Halle 12, 33607 Bielefeld. Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Ihr Zweck ist die Förderung der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung mit dem Schwerpunkt auf politischer Bildungsarbeit; eine gleichberechtigte Teilhabe aller am gesellschaftlichen Leben und eine humane Entfaltung von Kommunikationskultur, Bildung und Kultur im Sinne der Chancengleichheit und des Gemeinwohls in Form der Bereitstellung des Knowhows und der technischen Voraussetzungen für die öffentliche Verbreitung von Inhalten und deren Einspeisung in Datennetzen. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere durch die Verbreitung mediengestützter Kommunikationsformen im Raum Ostwestfalen-Lippe verfolgt, insbesondere durch Erarbeitung, Konzeption und Durchführung von Fernsehsendungen mit kulturellem, sozialem und pädagogischem, regionalen Inhalt und deren Ausstrahlung im Wege der Massenkommunikation; Beratung von Interessenten bei der Nutzung technischer Medien zur Produktion und Verbreitung selbstinitiierter und selbstverantworteter Beiträge mit dem Ziel, allen Schichten die Teilhabe am öffentlichen Rundfunk zu ermöglichen; Hilfestellung bei der Organisation und Durchführung audiovisueller Bürgerprogramme unter der Zielsetzung überparteilicher politischer Bildung, namentlich durch Bereitstellung oder Vermittlung aller dafür erforderlichen technischen, räumlichen und personellen Leistungen und unabhängig von der Verbreitung. Hierfür können gleichartige, ähnliche oder unterstützende Unternehmen gegründet, erworben oder sich an ihnen beteiligt werden. Sofern ein Tochter- bzw. Beteiligungsunternehmen als steuerbegünstigte Körperschaft im Sinne der §§ 51 ff. der Abgabenordnung anerkannt ist, sind die Bestimmungen der Abgabenordnung zu beachten. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Mittel, die der Gesellschaft von dritter Seite zufließen (zum Beispiel Spenden), dürfen nur für den Gesellschaftszweck verwendet werden. Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Gesellschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter und den gemeinen Wert der von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, an die Stadt Bielefeld, die es ausschließlich und unmittelbar für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden hat. Beschlüsse über die zukünftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des zuständigen Finanzamtes ausgeführt werden. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Rehlmeyer, Dirk, Bielefeld, *10.08.1964, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2022-06-30: Änderung zur Geschäftsanschrift: Meisenstraße 65/Halle 11, 33607 Bielefeld.