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KANN GmbH Baustoffwerke

Reinigung, Preisgruppen, Mustergärten..., Terrassenplatten, Schwerverkehr, Pflastersteine, Verlegemuster, Palisaden, Klimalieblinge, Rastermaß, BETONPLUS
Adresse / Anfahrt
Bendorfer Straße
56170 Bendorf
2x Adresse:

Jungenstraße
56218 Mülheim-Kärlich


Bubenheimer Weg
56220 Urmitz


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68 Ansprechpartner/Personen
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mind. 68 Mitarbeiter
Formell
17x HR-Bekanntmachungen:

2005-12-01:
12.2004 - Die Firma Rheinische Baustoffe Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Bendorf ist aufgrund 1. des Verschmelzungsvertrages vom 17.11.2004, 2. des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der Firma Rheinische Baustoffe Gesellschaft mit beschränkter Haftung vom 17.11.2004 und 3. des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der Firma KANN GmbH Baustoffwerke mit dem Sitz in Bendorf vom 17.11.2004 auf die Gesellschaft unter der Firma KANN GmbH Baustoffwerke mit dem Sitz in Bendorf durch Aufnahme verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit ihrer Eintragung im Register des übernehmenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen: Den Gläubigern, der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tage, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register nach § 19 Abs. 3 als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anzumelden, Sicherheit zu leisten,, soweit, sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2005-12-01:
05.2005 - Die Prokura Hans-Herbert Severins ist erloschen.Dr. Heinz Geenen ist nicht mehr Geschäftsführer.

2006-03-20:
Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Kern, Jürgen, Oberursel, *08.09.1957.

2006-06-28:
neu bestellt: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Wollmann, Frank, Polch, *09.10.1963.

2006-07-13:
neu bestellt: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Wollmann, Frank, Polch, *09.10.1963.

2007-05-24:
Geschäftsführer: Geenen, Jan, Neuwied, *28.08.1968; Wollmann, Frank, Polch, *09.10.1963, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Wollmann, Frank, Polch, *09.10.1963.

2008-09-25:
Prokura erloschen: Birkenbeul, Frank, Urmitz, *11.09.1957.

2009-05-20:
Geschäftsanschrift: Bendorfer Straße, 56170 Bendorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Winterer, Josef, Burghausen, *08.03.1949. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Liersch, Matthias, Koblenz, *13.02.1968.

2009-09-15:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Hergenroether, Frank, Bendorf, *24.10.1961.

2010-12-29:
Nicht mehr Geschäftsführer: Winterer, Josef, Burghausen, *08.03.1949.

2011-03-02:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Märker, Carsten, Liebshausen, *02.01.1970.

2014-12-12:
Der mit der KANN GmbH & Co.KG (Amtsgericht Koblenz, HRA 254) am 01.04.1983 geschlossene und am 21.12.1989 neugefasste Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 29.09.2014 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 19.11.2014 hat der Änderung zugestimmt.

2018-02-02:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Kuschefski, Jochen, Oberelbert, *01.02.1961.

2018-02-20:
Geschäftsführer: Harnisch, Michael, Wildau, *28.08.1964, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Singhof, Axel, Niederbachheim, *10.02.1963.

2018-07-19:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.12.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.12.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.12.2017 mit der KANN GmbH Baustoffwerke Mittenwalde-Telz mit Sitz in Mittenwalde verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2018-07-24:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.12.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.12.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.12.2017 mit der KANN GmbH Baustoffwerke Mittenwalde-Telz mit Sitz in Mittenwalde verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme).

2020-05-14:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.01.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.01.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.01.2020 mit der KANN Baustoffwerke Leipzig Verwaltungs - GmbH mit Sitz in Leipzig verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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